Steuerungsmöglichkeiten für einzelne Gebäude

Dachbegrünug und Fassadengrün


Ein Gründach hat, ebenso wie eine begrünte Fassade, viele positive Auswirkungen auf das Kleinklima im und um das Haus. Außerdem kann es, anders als ein herkömmlich gedecktes Dach, ein wertvoller Lebensraum für Insekten werden.

Wenn eine Dachfläche nicht zur Energieproduktion durch Sonnenenergie genutzt wird, sollte sie zumindest begrünt werden. Begrünte Dächer speichern Wasser, filtern Staub und begünstigen das Mikroklima vor Ort. Ein begrüntes Dach wirkt sich aber auch positiv auf das Raumklima der darunter liegenden Wohnräume aus, denn die Verdunstungsleistung der Pflanzenschicht sorgt im Sommer für Kühlung. Im Winter hingegen wirkt der Gründachaufbau als Wärmedämmung. Das spart Energiekosten für die Heizung und schont die Umwelt.
Die natürliche Auflage auf den Dächern kann sich sogar schützend auf die darunterliegenden Baumaterialien auswirken (Schutz vor Witterungseinflüssen), weiterhin können begrünte Flachdächer auch als Erholungsraum für den Menschen genutzt werden.
Auch auf Gründächern können PV-Module montiert werden. In diesem Fall sollte auf eine Bepflanzung mit geringer Wuchshöhe geachtet werden.

Beispiel: Stadt München, Gestaltungs- und Begrünungssatzung:
„§ 4 Gestaltung von Flachdächern und Außenwänden
1. Kiespressdächer und vergleichbar geeignete Dächer sollen ab einer Gesamtfläche von 100 m² flächig und dauerhaft begrünt werden.
[…]
Dies gilt nicht für notwendige technische Anlagen, nutzbare Freibereiche auf den Dächern und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichtes.
[…]
§ 6 Gestaltung von Stellplätzen und Garagen
1. Flachdächer von Garagen und von Tiefgaragenzufahrten sind zu begrünen.“



Interessante Links:

Städtebauliche Klimafibel des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Gründachstrategie der Stadt Hamburg

Instrument: Außengestaltungssatzung

Rechtliche Grundlage: Art. 81 Nr. 1 BayBO

„(1) Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen
1. über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, insbesondere zur Begrünung von Gebäuden“


 
Wer ist Allgäu-Klimaschutz?


Allgäu Klimaschutz, das sind wir alle.
Jede/r kann mitmachen!