Steuerungsmöglichkeiten für einzelne Gebäude
Nachhaltige Bau- und Dämmstoffe
Die Wahl der Baustoffe hat einen sehr großen Einfluß auf den "ökologischen Fußabdruck" eines Gebäudes und auch auf die Lebens-und Wohnqualität der Bewohner. Ein wichtiges Stichwort ist in diesem Zusammenhang auch der Lebenszyklus der eingesetzen Materialien.
Im städtebaulichen Vertrag besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine bestimmte Konstruktionsweise (zum Beispiel die Holzbauweise) rechtlich zu sichern. Auch die Verwendung oder Nicht-Verwendung bestimmter Baustoffe oder Baumaterialien kann vereinbart werden. Dies kann auch das Recycling von Baustoffen (zum Beispiel Recycling-Beton) oder die Wiederverwendung von Bauteilen oder Materialen umfassen, die auf dem Baugrundstück vorhanden sind oder über sogenannte Bauteilbörsen angeboten werden.
Voraussetzung solcher Regelungen sollte eine Vorhabenplanung sein, die die Machbarkeit der angestrebten Bauweise grundsätzlich belegt.
Umgesetzte in: Berlin, Frankfurt am Main, Hannover
Beispiel Hannover:
„Im gesamten Vertragsgebiet (Anlage 1) sind verbindliche Vorgaben zur Verwendung gesundheits- und umweltverträglicher Baumaterialien einzuhalten. Diese ergeben sich aus den unter Berücksichtigung bautechnischer Gegebenheiten fortgeschriebenen Vorgaben hinsichtlich der für den nördlichen Kronsberg geltenden Regelungen und Erfahrungen. Sie ergeben sich im Einzelnen aus der Broschüre des städtischen Fachbereichs Umwelt- und Stadtgrün „Bauen am Kronsberg – Gesundheit- und umweltverträgliche Baumaterialien (Vorgabe 4.1) für das Gebiet Kronsberg Süd.
Die Ausführung sämtlicher Bauvorhaben ist unter der Prämisse abfallvermeidenden Bauens auszugestalten.“
Quelle: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/2590-2017 (Städtebaulicher Vertrag)
Broschüre der Stadt Hannover zum Baugebiet "Kronsberg Süd"
Interessante Links:
Faktenpapier der Energieagentur Rheinland-Pfalz:
https://www.energieagentur.rlp.de/fileadmin/user_upload/
Bauleitplanung/20230526_Faktenpapier_staedtebaul_Vertrag.pdf
Klimaschutz als Gegenstand städtebaulicher Verträge von Prof. Dr. Michael Krautzberger, Bonn/Berlin:
https://www.krautzberger.info/assets/2012/03/Klimaschutz_
als_Gegenstand_staedtebaulicher_Vertraege_VHW.pdf
Voraussetzung solcher Regelungen sollte eine Vorhabenplanung sein, die die Machbarkeit der angestrebten Bauweise grundsätzlich belegt.
Umgesetzte in: Berlin, Frankfurt am Main, Hannover
Beispiel Hannover:
„Im gesamten Vertragsgebiet (Anlage 1) sind verbindliche Vorgaben zur Verwendung gesundheits- und umweltverträglicher Baumaterialien einzuhalten. Diese ergeben sich aus den unter Berücksichtigung bautechnischer Gegebenheiten fortgeschriebenen Vorgaben hinsichtlich der für den nördlichen Kronsberg geltenden Regelungen und Erfahrungen. Sie ergeben sich im Einzelnen aus der Broschüre des städtischen Fachbereichs Umwelt- und Stadtgrün „Bauen am Kronsberg – Gesundheit- und umweltverträgliche Baumaterialien (Vorgabe 4.1) für das Gebiet Kronsberg Süd.
Die Ausführung sämtlicher Bauvorhaben ist unter der Prämisse abfallvermeidenden Bauens auszugestalten.“
Quelle: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/2590-2017 (Städtebaulicher Vertrag)
Broschüre der Stadt Hannover zum Baugebiet "Kronsberg Süd"
Interessante Links:
Faktenpapier der Energieagentur Rheinland-Pfalz:
https://www.energieagentur.rlp.de/fileadmin/user_upload/
Bauleitplanung/20230526_Faktenpapier_staedtebaul_Vertrag.pdf
Klimaschutz als Gegenstand städtebaulicher Verträge von Prof. Dr. Michael Krautzberger, Bonn/Berlin:
https://www.krautzberger.info/assets/2012/03/Klimaschutz_
als_Gegenstand_staedtebaulicher_Vertraege_VHW.pdf
Instrument: Städtebaulicher Vertrag
Rechtliche Grundlage: BauGB § 11
„(1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein:
[…]
5.
entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden.“
Rechtliche Grundlage: BauGB § 11
„(1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein:
[…]
5.
entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden.“